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Language: de

00:00:04.189 --> 00:00:07.769
Was ist bei der Vorsteuerrückerstattung zu beachten?

00:00:07.769 --> 00:00:12.901
Folgendes gilt bei der Vorsteuerrückerstattung aus EU-Staaten:

00:00:12.901 --> 00:00:16.646
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind,

00:00:16.646 --> 00:00:21.911
können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.

00:00:21.911 --> 00:00:26.938
Die Rückerstattung wird auf Finanz Online für jedes Land extra beantragt.

00:00:26.938 --> 00:00:29.340
Für jede Rechnung im elektronischen Antrag sind

00:00:29.340 --> 00:00:34.730
folgende Angaben zum Kauf bzw. zur Dienstleistung zu machen:

00:00:34.730 --> 00:00:41.090
Das Erstattungsland kann darüber hinaus noch zusätzliche Informationen anfordern.

00:00:41.090 --> 00:00:46.043
Folgendes ist bei der Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittstaat zu beachten:

00:00:46.043 --> 00:00:51.631
Die Frist für die Rückerstattung läuft am 30. Juni des Folgejahres aus.

00:00:51.631 --> 00:00:54.480
Im Erstattungsland muss ein Antrag in Papierform gestellt

00:00:54.480 --> 00:00:58.307
werden und die Originalbelege sind mitzuschicken.

00:00:58.307 --> 00:01:04.333
Zusätzlich muss eine vom Finanzamt ausgestellte Unternehmerbestätigung beigelegt werden.

00:01:04.333 --> 00:01:07.817
Länderspezifische Unterschiede sind zu beachten.

00:01:07.817 --> 00:01:12.202
Behalten Sie immer eine Kopie der Rechnung!

00:01:12.202 --> 00:01:13.450
Sie haben Fragen?

00:01:13.450 --> 00:01:18.638
Unser Beraterteam informiert Sie gerne.
